AS - Aufbauseminar für Fahranfänger

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Fahranfänger, welche die Führerscheinklasse A1 oder B erstmalig erwerben, bekommen die Fahrerlaubnis für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt.

Kommt es während dieser Zeit zu einem Regelverstoß nach dem Bußgeldkatalog, kann die zuständige Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger anordnen.

In dieser Anordnung, welche die Probezeit um zwei Jahre verlängert, wird ein Termin gesetzt, bis zu welchem das Seminar abgeschlossen sein muss.

Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Frist nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Laut § 35 (1) FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) muss ein AS nach folgenden Regeln ablaufen:

Aufzaehlungszeichen Gruppe von mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer
Aufzaehlungszeichen vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer
Aufzaehlungszeichen Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung
Aufzaehlungszeichen Zeitraum von zwei bis vier Wochen
Aufzaehlungszeichen Teilnahmepflicht an allen Sitzungsteilen in vollem Umfang
Aufzaehlungszeichen Keine Prüfung

Ziele dieses Seminars (nach § 35 (2) FeV) sind unter anderem:

Aufzaehlungszeichen erreichen eines sicheren und rücksichtvollen Fahrverhaltens
Aufzaehlungszeichen die Änderung der Einstellung zum Straßenverkehr
Aufzaehlungszeichen Förderung des Risikobewusstseins
Aufzaehlungszeichen Verbesserung der Gefahrenerkennung

AS- Seminare dürfen nur von speziell geschulten Seminarleitern durchgeführt werden. Besondere Aufbauseminare nach § 36 FeV unterliegen anderen Regelungen und werden von Psychologen durchgeführt.

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